Personenverkehr

Klage gegen DB-Trassenpreise 2026

Klage gegen DB-Trassenpreise 2026

Nach wie vor ist das Thema Trassenpreise eines mit offenem Ausgang. Unklar ist, wie es um die erforderliche Reform und die Forderungen rund um das Grenzkostenprinzip steht. Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN), welcher alle Aufgabenträger vertritt, hat nun in Abstimmung mit allen Bundesländern Klage bei der Bundesnetzagentur gegen den Trassenpreisbescheid 2026 eingereicht. Auslöser war der Bescheid der BNetzA von Mitte Juli, der für den SPNV rückwirkend Preissteigerungen von rund 9 % vorsieht: Das sind immerhin rund 400 Millionen Euro, welche nun nachgezahlt werden müssten.

Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Frühjahr, laut dem die im Eisenbahnregulierungsgesetz verankerte Trassenpreisbremse für den SPNV europarechtswidrig war. Schon seit Wochen drohen die Bundesländer mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung und fordern vollständige Kompensation des Bundes für die gestiegenen Preise im SPNV. Andernfalls komme es zur Abbestellung von Verkehren. Der BSN pocht abermals auf eine Reform des Trassenpreissystems, da die erhöhten Kosten so oder so Angebotskürzungen zur Folge hätten und Verkehrsverträge unter der Annahme stabiler Trassenpreise geschlossen werden. Preissprünge, wie sie nun entstehen werden, machen jegliche Planungen zunichte und können weder durch die Länder, noch Aufgabenträger geschultert werden. Auch für das kommende Jahr zeichnet sich Druck ab: Der aktuelle Antrag der DB InfraGO bei der BNetzA für 2027 sieht Kostensteigerungen in Höhe von 7,8 % vor. Demnach sollen die durchschnittlichen Trassenentgelte im SPNV auf 7,59 Euro pro Kilometer steigen. Die Regionalisierungsmittel steigen aber nicht um die 7,8 %, sondern lediglich um 3 %. Auch gestiegene Personal- und Betriebskosten gilt es überdies zu berücksichtigen.

Land: DeutschlandVerkehrsbetrieb: DB

Zuerst erschienen im BahnBrief vom 8. September 2026.