Lübeck klagt gegen die Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung

Die Hansestadt Lübeck hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung im Planfeststellungsabschnitt Lübeck eingereicht. Die Klage erfolgte kurz vor Ablauf der Frist am 14. September, die Klagebegründung muss binnen zehn Wochen nachgereicht werden.
Bemerkenswert ist die Konstellation: Lübeck ist ausdrückliche Befürworterin der Festen Fehmarnbeltquerung und sieht sich dennoch zur Klage gezwungen. Bürgermeister Jan Lindenau spricht von einer kuriosen und unbefriedigenden Situation. Im Kern geht es um die schienenseitige Erreichbarkeit der kommunalen Häfen: Der Port of Lübeck ist der größte deutsche Fährhafen, und nach Einschätzung der Stadt drohen die aktuellen Planungen der DB InfraGO, infrastrukturelle Defizite für Jahrzehnte zu verfestigen. Gerügt werden unzureichende Ausbaumaßnahmen zwischen Bad Schwartau und Lübeck Hauptbahnhof sowie im Bereich des Hauptbahnhofs selbst, konkret fordert die Stadt ein drittes und viertes Gleis nördlich des Hauptbahnhofs. Bausenatorin Joanna Hagen formuliert es so: Ein europäisches Jahrhundertprojekt dürfe einen bereits hoch ausgelasteten Knoten nicht zusätzlich belasten, ohne zugleich die erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. SPD und CDU in der Bürgerschaft unterstützen die Klage.
Brisant ist auch der Zeitfaktor: Die DB will ihre Planungen bis Ende 2029 umsetzen, obwohl der Bahnverkehr über die Querung nach aktuellem Stand frühestens 2033/2034 beginnen wird, weil sich der Fehmarnsundtunnel verzögert. Die bahnblick-Redaktion hat die Probleme der deutschen Hinterlandanbindung bereits vor einigen Monaten in einer eigenen Behind-the-Signal-Folge ausführlich beleuchtet, inklusive der Situation rund um den Knoten Lübeck und die Bäderbahn. Die jetzige Klage bestätigt: Während der Tunnel selbst planmäßig vorankommt, bleibt die deutsche Seite der Anbindung die offene Flanke des Jahrhundertprojekts.
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Zuerst erschienen im BahnBrief vom 14. September 2026.