Klagen gegen Reaktivierung Münster–Sendenhorst

Erst im BahnBrief der KW 7 berichteten wir über die positiven Fortschritte bei der S-Bahn Münsterland: Der Planfeststellungsbeschluss, also quasi die Baugenehmigung für die Reaktivierung des Personenverkehrs zwischen Münster und dem südöstlich gelegenen Sendenhorst war nämlich erteilt worden. Die 21 Kilometer lange Strecke soll wieder fit gemacht und in einigen Jahren von batterieelektrischen Fahrzeugen bedient werden. Parallel dazu sollen mehrere neue Haltepunkte errichtet werden. Im Stadtgebiet von Münster ist ein 20-Minuten-Takt geplant, bis Sendenhorst sollen dann zwei Züge pro Stunde weiterfahren.
Nun kam es, wie es kommen musste und, wie es fast bei jedem Vorhaben dieser Art vorkommt: Es wurde geklagt. Sieben Klagen und zwei Eilanträge liegen vor, wobei Lärmschutz und Grundstücksfragen im Vordergrund stehen. Es geht also nicht um Grundsatzfragen. Geklagt haben Privatpersonen aus Münster und Sendenhorst, welche jetzt noch rund zehn Wochen für ihre Klagebegründung haben. Wann das nordrhein-westfälische Oberlandesgericht über die Klagen entscheidet und wie viel Verzögerungswirkung das Prozedere nun auf die Verwirklichung des Vorhabens hat, ist noch unklar.
Zuerst erschienen im BahnBrief vom 13. April 2026.