italo-Einstieg könnte zum Rechtsstreit werden

75 Prozent der Trassen auf hochbelasteten Strecken darf DB Fernverkehr im Konfliktfall nur noch nutzen – Das hat die Bundesnetzagentur entschieden, nachdem italo mehr Rechtssicherheit und feste Rahmenverträge für Trassen über mehrere Jahre gefordert hatte. Dass nun ein Viertel der Trassen hochbelasteter Strecken und Knoten an Wettbewerber gehen müssen, gilt nur, wenn dieser auch vertakteten Fernverkehr anbietet, so die Bundesnetzagentur. Im Falle italos mit seiner geplanten stündlichen NRW–München-Verbindung sowie der zweistündlichen Route München–Berlin trifft das allemal zu.
Die DB InfraGO ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, hat Klage erhoben und nun ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eingeleitet. Es heißt, man wolle „rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der Anordnung prüfen lassen“. Das Gebot der Vertaktung verschlechtere aus Sicht der DB die Möglichkeiten für „organisch gewachsene“ Markteintritte sowie die Sicherung von Trassen etablierter Anbieter wie der Westbahn oder Eurostar, welche nicht im Stunden- oder Zweistundentakt unterwegs sind. Im Netzfahrplan 2026 seien 5.253 von 5.605 Konflikten bei der Trassenvergabe durch geringe Zeitverschiebungen einzelner Fahrten einvernehmlich gelöst worden. Da künftige Fernverkehrsunternehmen, auch italo, nun stärker auf unveränderten Taktlagen wegen der Wettbewerbsklausel in der Entscheidung der Bundesnetzagentur pochen könnten, sieht die DB die Gefahr deutlich zunehmender Konflikte. Gleichermaßen wird betont, dass sich die DB InfraGO sich für einen fairen Wettbewerb einsetze.
Wie die Entscheidung ausgeht, dürften viele interessiert erwarten. Bis es soweit ist, bleibt der Beschluss der Bundesnetzagentur in Kraft. Ob Italo seinen Markteintritt noch einmal revidiert, ist unklar – Die Bestellung der Siemens Velaros wurde schließlich bereits ausgelöst.
Zuerst erschienen im BahnBrief vom 17. August 2026.