Infrastruktur

Interview mit Prof. Grigoleit: Bundestag beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Das seit Monaten im Gesetzgebungsverfahren befindliche Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist nun vom Bundestag beschlossen worden. „Mehr Tempo bei Verkehrsprojekten“ ist der Tenor, wobei auch schon vergangene Regierungen miteinander gerungen hatten, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Ein Moderne-Schiene-Gesetz der Ampelregierung kam nicht mehr zu Stande, an einer Legalplanungsoffensive (Planung und Baubeschluss per Bundesgesetz für wichtige Vorhaben) versuchten sich noch Regierungen unter Merkel.

Nun jedenfalls soll es die Zuschreibung „Überragendes Öffentliches Interesse“ schaffen, allen wichtigen Straßen- wie Schienenprojekten einen Abwägungsvorrang einzuräumen und gegenüber anderen Maßnahmen zu priorisieren. Bisher doppelt auszuführende Umweltverträglichkeits-Prüfverfahren werden für einige Vorhaben eingekürzt und auch die digitale Verfahrensart, etwa bei Beteiligungen und Bürgereingaben, ist nun offiziell State of the Art, könnte man sagen. Wieviel Wirkung das Gesetz entfaltet, wird sich wohl erst bei kommenden Projekten zeigen. Klar ist, viele deutsche Großprojekte scheitern nicht nur an strukturellen und verfahrenstechnischen Regelungen – zeigt sich mit Blick auf Stuttgart 21, Brenner-Nord oder den Fehmarnbelt. Warum das so ist, haben wir Professor Klaus-Joachim Grigoleit, Inhaber des Lehrstuhls Raumplanungs- und Umweltrecht an der TU Dortmund, gefragt. Auch zur deutschen Planungsmentalität hat Prof. Grigoleit seine Perspektive erläutert:

– Interview Prof. Grigoleit –

Land: Deutschland

Zuerst erschienen im BahnBrief vom 30. Juni 2026.