Infrastruktur

EuGH kippt Trassenpreisdeckel für Nahverkehr

Trassenpreise bei der Bahn sind in Deutschland ein heikles Thema. Schon seit Jahren pochen viele Akteure aus der Branche auf eine grundlegende Reform, schließlich sind die Gebühren zur Schienennutzung in der Bundesrepublik vergleichsweise hoch. Denn in Deutschland gilt das sogenannte Vollkostendeckungsprinzip: Nutzer der Schiene, also die Eisenbahnverkehrsunternehmen, müssen alle Infrastrukturkosten tragen, inklusive Gewinnaufschlag und Konzernumlage. In anderen europäischen Staaten gilt das von der EU empfohlene Grenzkostenmodell, bei dem sich die Preise lediglich an den unmittelbaren Kosten der Zugfahrt orientieren.

Im Netz der DB InfraGO waren die Trassenpreise zuletzt durch eine Eigenkapitalerhöhung und deren erforderliche Verzinsung zwangsweise angestiegen, sodass sich der Gesetzgeber gezwungen sah, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Nahverkehr nicht plötzlich deutlich teurer wird. Eingeführt wurde dafür ein Preisdeckel für die Trassengebühren beim Nahverkehr: Preissteigerungen sind dort auf 1,8% jährlich, bzw. 3% ab diesem Jahr beschränkt, während für den Fern- und Güterverkehr keine solchen Regelungen getroffen wurden.

Diverse Güterverkehrsunternehmen sowie die DB InfraGO sahen darin eine Unvereinbarkeit mit EU-Recht und zogen vor das Verwaltungsgericht Köln, welches dann den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einschaltete. Nun gab es in der vergangenen Woche in Urteil, welches zwar erwartet war, aber dennoch mit großer Wucht einschlug: Denn tatsächlich ist die Trassenpreisbremse für den Regionalverkehr, der rund zwei Drittel des gesamten Schienenverkehrs ausmacht, und daher zugunsten dessen begünstigend wirkt, nicht hinreichend flexibel. Zwar dürften Rahmenregelungen für Trassenpreise aufgestellt werden, nicht aber insoweit, als dass sie die Unabhängigkeit der Geschäftsführungen von Infrastrukturbetreibern verletzen würden, so die Luxemburger Richter:innen. Dadurch seien Betreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrs-Bereich durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und Güterverkehrsbereich auszugleichen.

Mit dem Urteil drohen nun in großem Umfang Mehrkosten für Nahverkehrsunternehmen, wobei bereits breite Diskussionen entbrannt sind. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen warnt etwa vor einem möglichen Einstellen von Regionalzug-Verbindungen in größerem Umfang und fordert einen vollständigen Ausgleich durch den Bund. Auch die Verkehrsminister:innen der Länder diskutieren bei der dieswöchigen Verkehrsminister-Konferenz am Bodensee zu der Thematik. Das BMV wägt sich eigenen Angaben zufolge noch in Prüfungen zu dem Luxemburger Urteil, wobei zudem auf das finale Urteil des Verwaltungsgerichts Köln gewartet werden müsse. Wir berichten in den kommenden Wochen über die Entwicklungen.

Land: DeutschlandUnternehmen: DB InfraGO

Zuerst erschienen im BahnBrief vom 23. März 2026.