DB InfraGO klagt gegen Bundesnetzagentur, VDV fordert Reform des Trassenpreissystems

Die DB InfraGO hat am 23. Juli Klage gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht, zusätzlich läuft ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln. Auslöser ist der Bescheid vom 24. Juni, mit dem die BNetzA die Obergrenze der Gesamtkosten für die Trassenpreise 2027 auf 7,317 Milliarden Euro festgelegt hat. Die DB InfraGO hatte ihre Kalkulation auf 7,548 Milliarden Euro angesetzt. Die Differenz von rund 231 Millionen Euro wären Einnahmen, die dem Infrastrukturbetreiber im nächsten Jahr fehlen würden, wenn sie weder über die Trassenentgelte noch über Bundeszuwendungen ausgeglichen werden. Aus Sicht der DB InfraGO ist die Festlegung der BNetzA vor allem deshalb problematisch, weil sie eine hohe Bundesförderung für die Instandhaltung 2027 unterstellt, während der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 auf geringere Bundesmittel als im laufenden Jahr hindeutet. Sprich: Die Behörde rechnet mit Geld, das der Bund gar nicht zugesagt hat.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen bewertet die Klage als nachvollziehbar und schärft dabei den politischen Adressaten. VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Der Bund muss seiner Verantwortung als Eigentümer endlich gerecht werden. Wenn DB InfraGO mangels belastbarer und verbindlicher Aussagen des Eigentümers den Klageweg gegen die Bundesnetzagentur beschreiten muss, dann zeigt das, wie unzureichend die bisherigen Rahmenbedingungen für die Schiene sind. DB InfraGO hat ein Anrecht auf eine auskömmliche Finanzierung. Die Branche braucht verlässliche Zusagen des Bundes und ein reformiertes, tragfähiges Trassenpreissystem." Aus VDV-Sicht ist die Reform des Trassenpreissystems seit Langem überfällig, notwendig seien auskömmliche Finanzierungszusagen des Bundes und ein Trassenpreissystem, das „bezahlbar, planbar und dauerhaft tragfähig" ist. Ergänzt wird das Bild durch das EuGH-Urteil vom 19. März 2026 zur Unionsrechtswidrigkeit der Trassenpreisbremse für den SPNV, das die BNetzA am 22. Juli mit neu genehmigten Entgelten für 2026 nachvollzogen hat. Wer also das Trassenpreissystem in Deutschland aktuell auf einen Nenner bringen will, findet einen Mix aus Klage, überlagertem EuGH-Urteil, ungeklärter Bundesfinanzierung und schwelender Reformforderung. Es ist absehbar, dass dieses Dossier eines der ersten sein wird, das Steffen Bilger auf den Tisch bekommt.
Zuerst erschienen im BahnBrief vom 27. Juli 2026.